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Das Erziehungsdirektorium (ED)

Das ED spielt eine strategische Rolle in Schulangelegenheiten. Es ist ein Garant für das Profils und den Erziehungsauftrag der Schule. Das ED ist ein einzigartiges Kommitee im öffentlichen Berliner Schulsystem. Seine Aufgaben und Zusammensetzung sind in Paragraph 5 und 6 des JFK Schulgesetzes (Link hier) festgelegt.

 

Während die Schulkonferenz sich hauptsächlich mit internen Schulangelegenheiten beschäftigt, ist es die zentrale Verantwortung des ED den besonderen binationalen und bikulturellen Charakter der JFKS als eine deutsch-amerikanischen Schule zu garantieren, die beide Schulsysteme in ihren Strukturen vereint.

 

Mitglieder des Erziehungsdirektoriums (ED):

2 Vertreter der Senatsschulverwaltung
1 Vertreter des Bezirks
2 Vertreter der US Botschaft
2 Vertreter der Schulleitung
2 Lehrervertreter
2 Elternvertreter
2 Schülervertreter

Die Schulkonferenz (SK)

Dieses Gremium setzt sich aus demokratisch gewählten Vetretern des Lehrerkollegiums, der Schüler- und Elternvertretung sowie zwei Schulleitern zusammen. Die SK hat laut Berliner Schulgesetz die Aufgabe, als runder Tisch für diese zentralen Gruppen der Schule zu dienen – gemeinsame Strategien für alte Probleme oder neue Projekte innerhalb der Schule zu entwickeln, sowie strategische Planung und praktische Umsetzung. Die SK trifft sich alle 6 bis 8 Wochen in der Schule.

 

Mitglieder der Schulkonferenz (SK):

2 Vertreter der Schulleitung
4 Elternvertreter
4 Lehrervertreter
4 Schülervertreter
1 Vertreter des Horts (beratende Funktion)

Der John F. Kennedy Schule Trust Fund e.V.

Der John F. Kennedy Schule Trust Fund e.V. ist ein nicht-gewinnorientierter eingetragener Verein, der 1996 mit dem Abkommen des Berliner Senats und der US-amerikanischen Botschaft in Bezug auf die John F. Kennedy Schule gegründet wurde. Der Trust Fund ist registriert im Vereinsregister (VR 17709 B) des Gerichts Berlin-Charlottenburg. Der Trust Fund unterstützt das amerikanische Programm der JFKS und somit die Schüler und das Kollegium durch Bereitstellung von Unterrichtsmaterial und Unterstützungsdiensten, ähnlich den Angeboten an öffentlichen Schulen in den USA, die als solche vom Berliner Senat nicht gestellt werden. Das Einkommen setzt sich aus den jährlichen Beiträgen der amerikanischen Botschaft zusammen, die sich nach der Anzahl der Kinder der US-Botschaft, die die JFKS besuchen, richten.

 

Die Mitgliederversammlung des Trust Funds ist auf die folgenden neun Mitglieder beschränkt und findet alljährlich im Herbst statt:

  • Die Vereinigten Staaten von Amerika (vertreten durch eine/n Angehörige/n der US Botschaft)
  • Das Land Berlin (vertreten durch eine/n Angehörige/n des Berliner Senats für Bildung)
  • Drei Angehörige der US Botschaft
  • Zwei Schulleiter der JFKS
  • Je ein deutscher und ein amerikanischer Rechtsberater

Der Vorstand des Trust Funds setzt sich aus den folgenden sechs Mitgliedern zusammen und trifft sich zwei Mal im Jahr (Frühjahr und Herbst):

  • Die Vereinigten Staaten von Amerika (vertreten durch eine/n Angehörige/n der US Botschaft)
  • Das Land Berlin (vertreten durch eine/n Angehörige/n des Berliner Senats für Bildung)
  • Zwei Angehörige der US Botschaft
  • Zwei Schulleiter der JFKS

Der Trust Fund hat treuhänderische Verantwortung für die von der US Botschaft bereitgestellten Finanzmittel, die sich nach der Anzahl der US Botschaftsschüler richtet, die auf die JFKS gehen.  Die Höhe der Beiträge ist vergleichbar mit Schulgeldern und Gebühren von Berliner Privatschulen.  Alle Schüler der JFKS profitieren direkt oder indirekt von den Ausgaben des Trust Funds.

 

Beiträge werden überwiegend im Laufe des Schuljahres ausgegeben und restliche Mittel werden ins nächste Schuljahr fortgeschrieben. Alle Geschäftsvorgänge müssen von zwei Vorstandsmitgliedern (ein Schulleiter und ein Botschaftsangehöriger) überprüft und genehmigt werden

 

Das Budget des Trust Funds ist in folgende Kategorien unterteilt:

  1. Personal – Minijobs und Teilzeitverträge
  2. Grundschule – Material, Ausstattung und Zubehör
  3. Oberschule – Material, Ausstattung und Zubehör
  4. Informationstechnik – Service, Software und Ausstattung
  5. Außerschulische Programme – z.B. unterstützt der Trust Fund BERMUN, THIMUN, Odyssey of the Mind, sowie Reisekosten für Lehrer für diese Programme und Austauschprogramme mit Texas und Ft. Collins, ISTA und AMIS
  6. Publikationen der Schule und Werbung
  7. Mitgliedschaften – ECIS und NEASC
  8. Fortbildungen
  9. Stellenbesetzung durch neue amerikanische Lehrer und Schulleiter
  10. Administration – Kosten die dem Trust Fund entstehen aufgrund on Buchhaltung und Jahresabschlussprüfung, Bankgebühren, Übersetzungen und Beratungsgebühren

Laut der ursprünglichen Vereinbarung ist es dem Trust Fund untersagt, Beiträge für Verbesserungen oder Reparaturen in der Schule zu verwenden.

 

Außerdem erhält der Trust Fund Mittel des U.S. Department of State’s Office of Overseas Schools (OOS) in Washington. In der Vergangenheit, wurden mit diesen Mitteln US-Bildungsmaterial, Fortbildungen, Recruitment, und Schüler mit besonderen Bedürfnissen unterstützt. Allerdings hat der Trust Fund keine treuhänderische oder Haushaltsverantwortung für die OOS Mittel.

 

Der Trust Fund wird jedes Jahr von einem Berliner Steuerberatungsbüro geprüft. Der Steuerberater erstellt den Jahresabschlussbericht und reicht diesen beim Finanzamt ein, damit der Trust Fund weiterhin den Status der Gemeinnützigkeit behält.

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