JFKS Richtlinien und Regelungen

Abwesenheiten (Krankheit, Beurlaubungen) - Grundschule

Anwesenheit

 

Regelmäßige Anwesenheit ist wichtig für einen erfolgreichen Schulbesuch. Jede unentschuldigte Abwesenheit gilt als "unentschuldigt" und wird auf dem Zeugnis des Schülers/der Schülerin als solche vermerkt. Bitte verwenden Sie diese Vorlage für Entschuldigungen (oder ein ähnliches Format) - es muss ausgedruckt, ausgefüllt und von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, wobei die Daten und Fehlzeiten sowie der Grund anzugeben sind.

 

Teilnahme an schulischen Aktivitäten sind entschuldigte Abwesenheiten. Die Schüler sind dafür verantwortlich, alle versäumten Arbeiten, einschließlich der Hausaufgaben, nachzuholen. Sie müssen mit ihren Lehrkräften Absprachen treffen, um sich über die Aufgaben und gegebenenfalls über Nachholtermine für Tests oder Klassenarbeiten zu informieren.

 

Abwesenheit aufgrund von Krankheit:

 

Im Krankheitsfall müssen die Klassenleitung und das Sekretariat der GS jeden Tag vor 08:00 Uhr per E-Mail über die Abwesenheit des Schülers informiert werden. Bitte setzen Sie das Sekretariat in cc Ihrer E-Mail (). 

 

Die Eltern müssen der Klassenleitung bei der Rückkehr des Kindes in die Schule eine schriftliche und unterschriebene Entschuldigung vorlegen, in der die Dauer und der Grund der Abwesenheit angegeben sind (siehe Vorlage Entschuldigung). Ein ärztliches Attest kann im Einzelfall von der Schulleitung angefordert werden.

 

Schüler_innen, bei denen eine meldepflichtige Krankheit festgestellt wurde, müssen die Schule unverzüglich darüber informieren. Bei der Rückkehr in die Schule muss der Klassenleitung eine ärztliche Gesundschreibung vorgelegt werden, die bestätigt, dass das Kind nicht mehr ansteckend ist und die Schule wieder besuchen darf. Beispiele für meldepflichtige Krankheiten, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, sind Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach und Streptokokken.

 

Nichtteilnahme am Sport:

Wenn ein Schüler aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, müssen die Eltern der Lehrkraft für Sport oder Schwimmen eine schriftliche und unterschriebene Entschuldigung vorlegen. Bei längerer Nichtteilnahme am Sport ist ein ärztliches Attest erforderlich. 

 

Geplante Abwesenheiten:

 

Einzelne Stunden

Geplante kurze Abwesenheiten müssen der Klassenleitung vorab mitgeteilt werden. Gründe dafür können z.B. Arzttermine sein, die nicht außerhalb der Schulzeit angesetzt werden können, offizielle Schularztuntersuchungen oder Pass-/Visatermine. Mitteilungen können per E-Mail an die Klassenleitung geschickt werden, müssen aber anschließend mit einer schriftlichen und unterschriebenen Entschuldigung entschuldigt werden (siehe Vorlage Entschuldigung). 

 

1-3 Tage

Jede Abwesenheit von bis zu drei Tagen muss im Voraus per E-Mail bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer beantragt werden. Wenn die Abwesenheit sowohl einen Montag als auch einen Freitag umfasst, zählt das Wochenende als zusätzlicher Tag. Gründe dafür können zum Beispiel Beerdigungen oder Sportturniere sein. Die Abwesenheit ist nur mit einer schriftlichen und unterschriebenen Entschuldigung zu entschuldigen (siehe Vorlage Entschuldigung).

 

4 Tage und mehr

Jede Abwesenheit von mehr als 4 Tagen muss vorab mit dem von allen Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichneten Antrag auf Beurlaubung beantragt werden. Wenn die Abwesenheit sowohl einen Montag als auch einen Freitag umfasst, zählt das Wochenende als zusätzlicher Tag. Gründe können z. B. der Besuch einer neuen Schule (Hospitation) oder eine Kur sein. Beurlaubungen von mehr als 4 Tagen können nur von der Grundschulleitung bewilligt werden. 

 

3 Wochen bis 1 Jahr

Jede Beurlaubung, die 14 Tage überschreitet, muss vorab mit dem von allen Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichneten Antrag auf Beurlaubung beantragt werden. Eine Schulbescheinigung ist vorab einzureichen, sowie ein Zeugnis (oder eine Lernstandserhebung), wenn das Kind wieder zurückkehrt. Anträge auf Beurlaubung für das gesamte Schuljahr werden von der Schulaufsicht überwacht. Beurlaubungen für den Besuch einer anderen Schule in Berlin oder Brandenburg (z. B. für ein Probehalbjahr oder -jahr) werden nicht genehmigt. Ebenso werden Beurlaubungen, die länger als ein Jahr dauern, nicht bewilligt.

 

Vor oder nach den Schulferien

Eine Beurlaubung vor oder nach den Schulferien (Sommer- oder Herbstferien, eintägige Feiertage wie der Memorial Day usw.) kann nicht von der Klassenleitung genehmigt werden, sondern bedarf der Zustimmung der Schulleitung. In der Regel werden Beurlaubungen  jedoch unmittelbar vor oder nach den Ferien nicht genehmigt. 

 

Weitere Informationen finden Sie in der AV Schulbesuchspflicht, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Abwesenheiten (Krankheit, Beurlaubungen) - Oberschule

Regelmäßige Anwesenheit ist wichtig für einen erfolgreichen Schulbesuch. Jede unentschuldigte Abwesenheit gilt als "unentschuldigt" und wird auf dem Zeugnis des Schülers/der Schülerin als solche vermerkt. Bitte verwenden Sie dieses Absence Excuse Form  (Vordruck für Entschuldigungen) o.ä. - es muss ausgedruckt, ausgefüllt und von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

 

Schüler_innen, die an schulischen Aktivitäten teilnehmen, werden als "entschuldigte" Abwesenheit gekennzeichnet. Die Schüler_innen sind dafür verantwortlich, alle versäumten Arbeiten, einschließlich der Hausaufgaben, nachzuholen. Sie müssen mit ihren Lehrern Vereinbarungen treffen, um sich über die Aufgaben und, falls erforderlich, über Nachholtermine für Tests oder Prüfungen zu informieren.

 

Im Krankheitsfall müssen der Klassenlehrer/Tutor und das Sekretariat der High School jeden Tag bis spätestens 08:00 Uhr per E-Mail über die Abwesenheit des Schülers informiert werden. Bitte setzen Sie das Sekretariat in die cc-Liste Ihrer E-Mail (). Die Eltern müssen bis zum dritten aufeinanderfolgenden Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer einreichen. 

 

Krankheitsbedingte Abwesenheiten können von den Eltern entschuldigt werden. Bei der Rückkehr des Schülers in die Schule muss die schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer oder Tutor vorgelegt werden, wobei die Dauer und der Grund der Abwesenheit anzugeben sind.

 

Wenn der Schüler wegen einer Verletzung oder Krankheit vom Sport (oder Schwimmen) befreit ist, legen Sie bitte dem Sportlehrer eine schriftliche Entschuldigung vor.

 

Oberstufen-Klausuren: Wenn eine Klausur versäumt wird, muss spätestens nach drei Schultagen ein ärztliches Attest vorliegen (wenn die Prüfung am Dienstag stattfindet, muss das Attest bis Freitag eingereicht werden, wenn die Prüfung am Freitag stattfindet, muss das Attest bis zum folgenden Mittwoch eingereicht werden). Das Attest muss am Tag der Prüfung ausgestellt werden.

 

Vor oder nach Schulferien/Feiertagen: Bei Abwesenheiten am Tag vor oder nach einem Feiertag, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um das Fehlen zu entschuldigen.

 

Schüler_innen, bei denen eine meldepflichtige Krankheit (nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)) wie Influenza A/B, Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach, Streptokokken oder eine andere ansteckende Krankheit diagnostiziert wurde, müssen die Schule unverzüglich informieren. Bei der Rückkehr in die Schule muss dem Klassenlehrer ein ärztliches Attest (Gesundschreibung) vorgelegt werden, das bestätigt, dass der/die Schüler_in nicht mehr ansteckend ist und die Schule wieder besuchen darf.

 

Beurlaubungen

 

Anträge auf Beurlaubung müssen schriftlich eingereicht werden und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Antragsformulare sind in den Sekretariaten oder im Elternbereich der Website erhältlich.

 

1-3 Tage: Jede Beurlaubung bis zu drei Tagen (einschließlich des Wochenendes, das als ein Tag zählt) kann vom Klassenlehrer oder Tutor genehmigt werden. 

 

4+ Tage: Jede Beurlaubung von 4 und mehr Tagen (einschließlich des Wochenendes, das als ein Tag zählt) muss beim Klassenlehrer beantragt werden, wobei diese Anträge von der Schulleitung geprüft und genehmigt werden müssen. 

 

Vor oder nach den Ferien oder Feiertagen: Eine Beurlaubung für Tage vor oder nach den Ferien oder Feiertagen kann nicht vom Klassenlehrer gewährt werden, sondern bedarf der Genehmigung des Schulleiters. Im Allgemeinen werden Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien jedoch nicht gewährt.

Benotung - Richtlinien

Grundschule:

Die Schüler werden nach der deutschen (numerischen) Notenskala bewertet. Die folgende Liste zeigt die entsprechenden Noten im amerikanischen System für die 4.-6. Klassen:

196 -100%
280 – 95%
360 – 79%
445 – 59%
516 – 44%
60 – 15%

 

Oberschule:

Die Schüler werden nach der deutschen (numerischen) Notenskala bewertet. Die folgende Liste zeigt die entsprechenden Noten im amerikanischen System für die 7.-12. Klassen:

 

1 = Very Good1+ = A+1 = A1- = A
2 = Good2+ = A-2 = B+2- = B
3 = Satisfactory3+ = B-3 = C+3- = C
4 = Adequate4+ = C-4 = D4- = D
5 = Poor, Failing5+ = F5 = F5- = F
6 = Failed 6 = F 

 

Elektronische Geräte - Grundschule

Der Gebrauch von (von zu Hause mitgebrachten) elektronischen Geräten auf dem Schulgelände ist Schülern der JFKS Grundschule nicht erlaubt.

 

Ein EMD (Electronic Media Device) wird definiert als jedes Gerät, das Zugang zum Internet hat. Zum Beispiel Smartphones, Laptops, Tablets, Uhren und Computer.

 

Bei erreichen des vorderen oder hinteren Tores wird von den Schülern erwartet, dass sie alle Mobiltelefone, MP3-Player, Gameboys etc. ausstellen und einpacken.

 

Elektronische Geräte, die in der Schule benutzt werden, werden eingezogen und an den Klassenlehrer übergeben, der sie am folgenden Tag an den Schüler zurückgibt, wenn eine schriftliche Mitteilung der Eltern vorliegt. In besonderen Fällen in den oberen Klassen der Grundschule, können Eltern gebeten werden, Mobiltelefone in der Schule abzuholen, wenn Schüler sie wiederholt auf dem Schulgelände oder während des Unterrichts benutzen.

Elektronische Mediengeräte/EMDs* – Oberschule

Nach der Entscheidung der Schulkonferenz am 17.04.2024, werden wir ab sofort zur alten Handy-Verordnung zurückkehren.

 

Ein EMD wird definiert als alle Geräte, einschließlich Smartphones, Laptops, Tablets, Uhren (z.B. Smartwatches), Desktop PC usw., die einen Online-Zugang haben.

 

Klassen 7-10:

Zwischen7:30 und 15:30 Uhr dürfen die Schüler*Innen auf dem Schulgelände keine EMDs benutzen, es sei denn, sie werden in einem Klassenzimmer nach Anweisung der Lehrkraft benutzt. In allen anderen Zeiten muss das EMD ausgeschaltet und außer Sichtweite sein (kein Summen, Töne oder Lichter).

 

Klassen 11-12:

Zwischen 7:30 und 15:30 Uhr dürfen keine EMD auf dem Schulgelände genutzt werden, außer im Aufenthaltsraum (Student Lounge) oder nach Anweisung der Lehrkraft im Klassenzimmer.

 

Lehrkräfte können die Verwendung von EMDs während des Unterrichts zu Unterrichtszwecken ausdrücklich erlauben. Schüler*Innen dürfen sie ihre eigenen EMDs für Unterrichtszwecke in der Bibliothek verwenden.

 

Alle Klassenstufen:

Es ist unangemessen und nicht erlaubt,

  1. EMDs zu verwenden, um Fotos und/oder persönliche Informationen über andere Schüler*Innen, Lehrkräfte, Mitarbeitende der der Schulleitung und Eltern ohne deren ausdrückliche Erlaubnis hochzuladen oder anderweitig zu verbreiten und EMDs zu verwenden, um in irgendeiner Weise vertrauliche Informationen für Tests, Quiz und andere Schularbeiten zu erhalten oder zu verbreiten sowie
  2. auf dem Campus Spiele ohne pädagogische Zwecke zu spielen oder auf von der Schule verbotene Websites zuzugreifen.

 

Die Erlaubnis, ein bestimmtes EMD im Unterricht zu verwenden, kann als Hilfsmittel für einen besonderen Lernbedarf erteilt werden.

 

Die Verwendung anderer elektronischer Geräte als Ersatz eines akzeptierten Taschenrechners ist während Tests und Klausuren ebenfalls nicht gestattet. Die Schüler*Innen müssen sicherstellen, dass alle elektronischen Geräte während Tests oder Klausuren ausgeschaltet und weggelegt sind. Die Lehrkräfte sollten alle Mobiltelefone vor Beginn eines Tests oder einer Klausur einsammeln. Wenn Schüler*innnen zu irgendeinem Zeitpunkt, auch in den Pausen, mit dem Gerät gesehen werden, wird der Test oder die Klausur mit einer "6" (0 Punkte) oder einem "F" bewertet.

 

Das EMD wird bei Benutzung von den Lehrkräften eingesammelt und im Büro W110 abgegeben und dort bis zum Ende des Unterrichts (laut Stundenplan) aufbewahrt.

 

Es wird eine Liste über die Anzahl der Verstöße geführt!

 

  • Drei Verstöße: Misconduct Report (Eltern werden schriftlich informiert)
  • Fünf Verstöße: das EMD muss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen bis 07:55 Uhr in W110 abgegeben werden und kann am Ende des Tages wieder abgeholt werden (Eltern und Schüler:in werden per Email informiert)
  • Weitere Verstöße: zusätzliche pädagogische und formale Konsequenzen (z.B. Klassenkonferenz)

 

Fundsachen

Detaillierte Informationen zu Fundsachen und Aufbewahrungsorten finden Sie hier.

Hausaufgaben - Richtlinien

Die Schulkonferenz ist, nach den Regelungen des Berliner Schulgesetzes, befugt, über die Grundsätze der Hausaufgaben zu entscheiden, einschließlich der Höchstmengen an Hausaufgaben pro Tag.

 

Die Schüler*Innen sollten in der Lage sein, ihre Hausaufgaben ohne die Hilfe eines Elternteils, Erziehungsberechtigten oder einer anderen Person zu erledigen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Erledigung der Hausaufgaben wirkt sich auf die Qualität der abgegebenen Arbeit und damit auf die Note aus. Sowohl die Qualität als auch die Quantität der erledigten Hausaufgaben sind wichtig für die Notengebung.

 

Bei den Hausaufgaben sollte es sich um die Wiederholung des Stoffes handeln, der bereits gelehrt wurde oder der im Unterricht nicht fertiggestellt werden konnte. Die Schüler*Innen sollten vorzugsweise mehr als einen Abend Zeit haben, um ihre Aufgaben zu erledigen. Hausaufgaben als Strafe oder als Disziplinarmaßnahme sind pädagogisch nicht sinnvoll und daher nicht zulässig. 

 

Von der Eingangsklasse bis zur Jahrgangsstufe 10 dürfen die Schüler nicht aufgefordert werden, Hausaufgaben oder Projekte während der Schulferien oder an Wochenenden zu bearbeiten. Hausaufgaben können an einem Freitag aufgegeben werden, wenn sie in zumutbarer Weise am selben Tag erledigt werden können.

 

In der Oberschule müssen alle Hausaufgaben mündlich im Unterricht erteilt werden. Lehrkräfte werden ermutigt, Hausaufgaben auf WebUntis zu veröffentlichen, um Transparenz und Klarheit für die Schüler*innen zu gewährleisten. Google Classroom darf als Alternative zu WebUntis verwendet werden. Nach einer Erkrankung haben Schüler*innen die gleiche Anzahl an Schultagen Zeit, um versäumte Hausaufgaben oder Schularbeiten nachzuholen, wie ursprünglich aufgrund der Erkrankung versäumt wurden. Die Schüler*innen werden ermutigt, ihre Klassenkamerad*innen zu kontaktieren, um Informationen über versäumte Aufgaben zu erhalten. Diese Aufgaben sollten auch von der Lehrkraft auf WebUntis oder im Google Classroom veröffentlicht oder den Schülern nach ihrer Rückkehr zur Verfügung gestellt werden.

 

In der Grundschule dürfen die Hausaufgaben ALLER Fächer kombiniert, die unten angegebene Zeitspanne pro Tag/Woche pro Klassenstufe nicht überschreiten. Diese Zeit schließt das Lesen in beiden Sprachen ein. Das Lernen für Tests und das Üben eines Musikinstruments als Hausaufgabe sind nicht eingeschlossen. Lehrkräfte und Schüler*innen sollten sich miteinander verständigen, um sicherzustellen, dass die zeitlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Für Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen sollten die Zeiten entsprechend ihres Förderplans angepasst werden.

 

EingangsklasseKeine Hausaufgaben
1. und 2. Klasse10-20 Minuten pro Tag, 100 Minuten pro Woche
3. und 4. Klasse20-40 Minuten pro Tag, 200 Minuten pro Woche
5. und 6. Klasse50-60 Minuten pro Tag, 300 Minuten pro Woche

 

In der Oberschule sollten alle Schüler*innen in der Lage sein, ihre Hausaufgaben innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu erledigen. Lehrkräfte und Schüler*innen sollten sich miteinander verständigen, um sicherzustellen, dass dieser Grenzwert nicht überschritten wird.

 

Bei Diploma-Schüler*innen der 11. und 12. Klasse kann der Zeitaufwand für Hausaufgaben abhängig von der Anzahl der belegten Advanced Placement (AP)-Kurse variieren. AP-Kurse sind auf Universitätsniveau und erfordern zusätzliche individuelle Vorbereitungs- und Lernzeit.

 

Für Schüler*innen, die zusätzliche Unterstützung bei ihren Hausaufgaben benötigen, wird ein Hausaufgabenhilfe Kurs angeboten. Schüler*innen und Eltern werden ermutigt, sich mit den Fachlehrkräften, den Klassenlehrer*innen und der Schulverwaltung in Verbindung zu setzen, wenn Schüler*innen große Schwierigkeiten mit der Menge der Hausaufgaben haben.

 



Läusebefall

Wenn Sie durch die Schule darüber informiert werden, dass in der Klassenstufe Ihres Kindes Läusebefall aufgetreten ist, überprüfen Sie bitte den Kopf Ihres Kindes.

 

Sollten Läuse entdeckt werden, benötigen wir einen unterschriebenen Beipackzettel des Läusemittels als Bestätigung, dass Ihr Kind läuse- und nissenfrei ist. Nur dann kann Ihr Kind wieder zur Schule gehen. Es ist wichtig, dass eine zweite Behandlung durchgeführt wird (lt. Packungsbeilage, normalerweise 7-10 Tage nach der ersten Behandlung).

Lehr- und Lernmittelfond

Kosten für Schulbücher und andere Lernmaterialien werden vom Berliner Senat für alle JFKS Schüler_innen übernommen. Die JFKS gibt Sammelbestellungen für Schulbücher und andere Lernmaterialien auf und stellt diese den Schülern zur Verfügung. Somit brauchen die Eltern selbst keine Bücher usw. finden und bestellen.

 

Für die Grundschule (Klassenstufen EK-6) werden Listen für Schulmaterialien veröffentlicht.

 

In der Oberschule werden die Schüler_innen gebeten, am ersten Schultag Schreibutensilien mitzubringen, da die einzelnen Lehrer die Schüler_innen darüber informieren werden, was für ihre Klasse erforderlich sind. Ab dem Schuljahr 2022/23 müssen einige zusätzliche Materialien möglicherweise von den Schüler_innen und ihren Familien gekauft werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite.

Schulregeln - Grundschule & Hort

Eine Liste der Schulregeln für die Grundschule und den Hort finden Sie hier.

 

Aufgrund der großen Anzahl von Schülern, die sich durch die Flure bewegen, ist auf den Fluren und den Treppen nur gehen erlaubt. Wenn Schüler beim Rennen gesehen werden, müssen sie zu ihrem ursprünglichen Standort zurückkehren und die gleiche Strecke erneut gehen.

 

Die Schüler werden gebeten, sich ruhig zu bewegen und in normaler Lautstärke zu sprechen. Wenn sie die Treppen benutzen, sollten sie auf der rechten Seite bleiben. Ballspielen ist in den Fluren nicht erlaubt.

Räder, Roller usw.

Der Gebrauch von Rädern zur Fortbewegung ist auf dem JFKS Schulgelände aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bei Erreichen der Schranken oder des hinteren Tores wird von Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern erwartet, dass sie ihre Fahrräder oder Roller schieben und ihre Skateboards tragen. “Heelies” sind auf dem Schulgelände untersagt. Rollstühle sind im Falle einer Gehbehinderung erlaubt.

Umzug nach Brandenburg

Schüler_innen, die nach Aufnahme an der JFKS in das Land Brandenburg umziehen, können die JFKS weiterhin besuchen, wenn der Gastschülerstatus von der Senatsschulverwaltung für JFKS nachgewiesen werden kann.

 

Familien mit Hauptwohnsitz in Brandenburg wenden sich unverzüglich und unaufgefordert an das für sie zuständige staatliche Schulamt in Brandenburg (z.B. das Staatliche Schulamt Brandenburg a.d.H. für die Städte Potsdam und Brandenburg bzw. für die Landkreise Potsdam Mittelmark und Teltow-Fläming) mit der Bitte um Weiterbeschulung als Gastschüler an der JFKS als zentralverwaltete Berliner Schule. Bitte beachten Sie, dass JFKS Sie in Bezug auf Anträge nicht beraten oder unterstützen kann, und die Schule keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer hat.

 

Weitere Informationen finden Sie im Gastschülerabkommen zwischen Berlin und Brandenburg (Link hier).

Unterrichtsschluss aufgrund von heißem Wetter

Frühzeitiger Unterrichtsschluss auf Grund von hohen Temperaturen bedeutet, dass der Unterricht sowie schulische Aktivitäten für die Schüler der Eingangsklassen bis einschließlich 10. Klassen um 13:20 Uhr enden. Alle Schüler müssen das Schulgelände verlassen, oder in den Hort/Late Birds gehen. Schüler der 11. und 12. Klasse haben normal Unterricht und werden nicht frühzeitig entlassen.

 

Diese Regelung tritt ein, wenn bis 10:30 Uhr eine Temperatur von 25°C im 3. Stock der Grundschule gemessen wird. Die Entscheidung, den Unterricht frühzeitig zu beenden, wird um 10:30 Uhr getroffen.

 

Mit dieser Entscheidung entfällt der Unterricht der 7. und 8. Stunde, sowie alle außerschulischen Aktivitäten. Bis 11:00 Uhr werden alle Eltern per Email und die Schüler und Lehrer durch eine Ansage über die Lautsprecher in der Schule über diese Entscheidung informiert. Eine Bekanntmachung wird auch auf der Homepage der JFKS Webseite veröffentlicht. Die Schule wird außerdem alle beteiligten Parteien (Schulküche, Hort, Late Birds, Busfirma) informieren.

 

Die Schule wird Schüler beaufsichtigen, die mit den 15 Uhr Bussen fahren und nicht im Hort oder Late Birds angemeldet sind.

 

Um 13:20 Uhr werden die Eingangsklassen, 1. und 2. Klassen wie gewohnt entlassen (Hort, Late Birds, Bus oder abgeholt). Schüler, die ansonsten um 13:20 Uhr an außerschulischen JFKS-Aktivitäten teilnehmen, müssen abgeholt werden oder im Hort/Late Birds angemeldet werden.

 

Um 13:20 Uhr werden die 3.-6. Klassen durch die Lehrkraft der 6. Stunde entlassen.

 

Um 13:05 werden auch die 7.-10. Klassen entlassen. Die Klassenstufen 11 und 12 haben weiterhin Unterricht.

Verkehr

Das Verkehrskommittee der Schule hat dieses Dokument mit detaillierten Informationen zur Verkehrssituation an der Schule veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Erklärungen der Regeln und Straßenschilder, sowie die Park- und Halteverbote.

 

Wir danken für Ihre Unterstützung.

Waffen und andere gefährliche Gegenstände

Um die Sicherheit aller Personen auf dem Schulgelände sicherzustellen, ist es verboten, alle Arten von Waffen oder gefährlichen Objekten in die Schule mitzubringen. Waffen sind alle Arten von festen Messern, Klappmesser,  Springmesser, Butterfly Messer, Gaspistolen und jedes Werkzeug bzw. jeder Gegenstand, der als Waffe benutzt werden kann.

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