Die John-F.-Kennedy-Schule hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine unterstützende Lernumgebung für alle Schüler_innen zu schaffen, auch für solche mit bestimmten besonderen Lernbedürfnissen. Die Schule stellt Förderung und Ressourcen zur Verfügung, die unserem rigorosen zweisprachigen Programm entsprechen und innerhalb der personellen Beschränkungen so breit wie möglich angelegt sind. Die JFKS bietet kein vollständiges Sonderpädagogikprogramm an, und in Einzelfällen wird manchmal festgestellt, dass den besonderen Bedürfnissen eines Schülers in einem einsprachigen oder kleineren Klassenzimmer besser entsprochen werden könnte. Schüler_innen mit besonderen sonderpädagogischen Bedürfnissen besuchen jedoch das JFKS und werden mit einer Vielzahl von Strategien und Ressourcen unterstützt.
Personal- und Programmentwicklung
Es ist ein Ziel der JFKS, verbesserte Leistungen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen anzubieten, da die Bedeutung der Integration an deutschen öffentlichen Schulen zunehmend anerkannt wird. Dies steht auch im Einklang mit dem Auftrag des Berliner Schulgesetzes, allen Schüler_innen zu helfen, ihr volles Lernpotential auszuschöpfen. Die JFKS bietet ihren Lehrkräften regelmäßige und kontinuierliche Fortbildungsmöglichkeiten in den Bereichen sonderpädagogischer Förderbedarf, Differenzierung des Unterrichts und Nutzung der aktuellsten Möglichkeiten zur Unterstützung dieser Schüler. Die Schule hat auch zusätzliche Mittel vom “Office of Overseas Schools” beantragt und erhalten, um ihr Programm für Sonderpädagogik zu erweitern.
Grundschule
In der Grundschule ist JFKS in der Lage, Schülern mit Legasthenie, Dyskalkulie, Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Störung (ADD/ADHD), Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen und leichteren Formen des Asperger-Syndroms/Autismus-Spektrum-Störung wirksam zu helfen. Die Schule ist auch in der Lage, hör- und sehbehinderte oder körperlich oder geistig behinderte Schüler zu betreuen, wenn externe Unterstützung durch den Schulbezirk, die Eltern des Kindes, die Krankenkasse oder den Arbeitgeber der Eltern des Kindes geleistet wird.
Die Unterstützung für Schüler_innen mit besonderen sonderpädagogischen Bedürfnissen werden von der Schulleitung und den Counselors der JFKS organisiert. In der JFK-Grundschule gibt es zwei Arten von Schülern mit besonderen Bedürfnissen:
- Schüler_innen mit leichteren Formen von Lernstörungen, die von den Lehrer_innen identifiziert und vom internen Personal getestet wurden
- Schüler_innen mit diagnostiziertem Förderbedarf, die vom deutschsprachigen Berliner Schulpsychologischen Dienst oder von englischsprachigen, registrierten und zertifizierten Psychologen geprüft wurden.
Beide Schülergruppen werden intern von JFKS-Mitarbeitern betreut, in einigen Fällen erhalten diese Schüler_innen zusätzliche außerschulische Leistungen.
Schüler_innen mit besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf werden regelmäßig in der Klassenkonferenz besprochen, der alle Lehrer_innen angehören, die das jeweilige Kind unterrichten, sowie der Schul-Counselor und ein Vertreter der Schulleitung. Zentral organisierte Klassenkonferenzen finden traditionell am Ende des ersten Semesters, 8 Wochen vor Ende des Schuljahres und dann 4 Wochen vor Schulende statt. Klassenkonferenzen können auch immer dann einberufen werden, wenn Lehrkräfte eine dramatische Veränderung in den Leistungen eines Schülers beobachten, wenn eine Beurteilung in der Schule einen besonderen Bedarf zeigt oder wenn Eltern der Schule eine schriftliche Dokumentation einer diagnostizierten Störung zur Verfügung stellen.
Schüler_innen mit diagnostiziertem und dokumentiertem Förderbedarf, deren psycho-pädagogisches Gutachten weniger als drei Jahre alt ist, haben Anspruch auf eine Unterstützung in Form von unterstützende Maßnahmen und Nachteilsausgleichen. Die Klassenkonferenz entscheidet, welche unterstützenden Maßnahmen und Nachteilsausgleiche für den jeweiligen Schüler angemessen sind, diese werden dokumentiert und die Eltern erhalten eine Kopie. Ein Exemplar wird auch jeder Lehrkraft des Schülers ausgehändigt und jährlich aktualisiert.
Der Lerntherapeut der Schule vor Ort trifft sich je nach Bedarf eine Stunde pro Woche mit einzelnen Schüler_innen mit Förderbedarf, während der Counselor sich mit den Schüler_innen entweder einzeln oder in kleinen Gruppen treffen kann.
Oberschule
In der Oberschule an der JFKS werden Unterstützung und Nachteilsausgleiche für Schüler_innen mit diagnostizierter Lernbehinderung in Übereinstimmung mit dem Berliner Schulgesetz und den Standardverfahren in den Vereinigten Staaten bereitgestellt. Die Ausgleiche für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die Abiturprüfung werden durch die Berliner Regelungen festgelegt; die Nachteilsausgleiche für die AP-Prüfung (Advanced Placement) werden durch das College Board geregelt.
Die Akten der Schüler_innen mit besonderem Förderbedarf (Sprache, Mathematik, AD(H)D, mildere Formen des Asperger-Syndroms / Autismus-Spektrum-Störung, körperliche Behinderungen), die aus der JFKS-Grundschule kommen werden von dem Counselor der Mittelstufe (Klassen 6-9) verwaltet:
- Mitteilung von Information über Schüler_innen mit Förderbedarf an die Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres,
- Sicherstellen, dass psycho-pädagogische und andere Evaluationen auf dem neuesten Stand sind, und Beratung der Eltern, wenn weitere Informationen / Evaluationen notwendig sind,
- Einberufung und Leiten von Klassenkonferenzen zu Beginn des Schuljahres, bei denen unterstützende Maßnahmen und Nachteilsausgleiche beschlossen und dokumentiert werden (ein Mitglied der Schulleitung ist anwesend und unterschreibt das Formular für die unterstützenden Maßnahmen und Nachteilsausgleiche jedes Schülers, und die Eltern werden per Brief von der Schulleitung informiert)
- Führung der Akten in Haus Reil
Neue Schüler_innen mit festgestellten Lernbehinderungen müssen aktuelle psycho-pädagogische oder andere Beurteilungen vorlegen, um unterstützenden Maßnahmen und Nachteilsausgleiche zu erhalten, und werden nach dem oben beschriebenen Verfahren behandelt (Middle School Counselor Klassen 7-9, High School Counselor Klassen 10-12).