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Wir freuen uns, dass Sie sich für die John-F.-Kennedy-Schule interessieren und ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten.

Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Anmeldebogens beginnen, lesen Sie diese Informationen bitte aufmerksam durch.

Die John-F.-Kennedy-Schule (JFKS) ist gemäß §1 des Gesetzes über die John-F.-Kennedy-Schule eine Deutsch-Ameri­kanische Schule, die als Schule besonderer pädagogischer Prägung unmittelbar dem Gedanken der Völkerverständigung dient und die Elemente des deutschen und des amerikanischen Schul­wesens verbindet. Die Lehrkräfte sind etwa zur Hälfte Staatsangehörige der USA und zu etwa gleichen Teilen sollen Kinder und Jugend­liche aufgenommen werden, die deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige der USA sind. Die JFKS lebt auch über 60 Jahre nach ihrer Gründung den Geist der deutsch-amerikanischen Freundschaft und den Austausch der deutschen und amerikanischen Kultur.

Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme von Kindern an die JFKS daran gebunden, dass diese entweder die deutsche oder die amerikanische Staatsangehörigkeit (oder ggf. auch beide) besitzen und mindestens ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter deutscher Staatsangehöriger oder amerikanischer Staats­angehöriger ist und, dass die aufzunehmenden Kinder die ihrer Staatsangehörigkeit entsprechende Sprache altersentsprechend wie eine Erstsprache (bei mehrsprachigen Kindern „dominante Sprache“) sprechen. Dies bedingt das Schulkonzept, denn sämtliche Ressourcen, das Sprachprogramm und das erfolgreiche Lernen der jeweiligen Erst- und Partnersprache hängen von einer Ausgewogenheit zwischen Kindern im amerikanischen und deutschen Kontingent ab. 

Die Eingangsklasse ist die Klassenstufe vor der 1. Klasse (ehemals Vorschule) und Bewerber müssen entsprechend den JFKS Aufnahmerichtlinien in einem bestimmten Zeitfenster geboren sein (siehe Tabelle unter Anmeldezeiträume). 

Bevor Sie den Aufnahmebogen ausfüllen, beantworten Sie bitte folgende Fragen für sich:

  • Besitzt mein Kind entweder die deutsche oder die amerikanische Staatsangehörigkeit (oder ggf. beide) und entspricht die Erstsprache oder dominante Sprache meines Kindes seiner Staatsangehörigkeit?
    Hinweis: Die Erstsprache bzw. die dominante Sprache wird im Rahmen eines Sprachtests überprüft bzw. bei Kindern, die beide Staatsangehörigkeiten besitzen, festgestellt.

Wenn Sie diese Frage mit nein beantwortet haben, können wir Ihr Kind nicht aufnehmen und bitten Sie, auf den Aufnahmeantrag zu verzichten, da wir Ihr Aufnahmebegehren spätestens dann ablehnen müssen, wenn im Rahmen des Sprachtests festgestellt wird, dass die Erstsprache bzw. dominante Sprache Ihres Kindes nicht mit seiner Staatsangehörigkeit übereinstimmt. Informationen zu anderen Schulen mit einem deutsch-englischen Sprachprogramm finden Sie hier.  

  • Besitzt mindestens ein Elternteil oder Sorgeberechtigter die deutsche oder die amerikanische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie diese zweite Frage mit nein beantwortet haben, ist die Aufnahme Ihres Kindes gemäß Nr. 6 der JFKS-Aufnahmerichtlinien nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze und unter der Voraussetzung, dass die Aufnahme keinen Platz für ein deutsches und/oder amerikanisches Kind blockiert durch Beschluss des JFKS-Erziehungsdirektoriums möglich. Diese Voraussetzungen sind allerdings aufgrund der hohen Anzahl der deutschen und amerikanischen Bewerber für die Eingangsklasse nicht gegeben. Wir bitten Sie, auf eine Bewerbung zu verzichten, da Ihr Kind nicht an der Lotterie teilnehmen kann.

Wenn Sie beide Fragen mit ja beantwortet haben freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Bewerbung und notwendige Unterlagen

Siehe Anmeldeformulare. Bitte beachten Sie die Informationen auf Seite 1, sowie die Liste der Unterlagen (Seite 2), die mit der Bewerbung eingereicht werden müssen.

Es werden nur vollständige Bewerbungen mit allen notwendigen Dokumenten und Unterschriften bearbeitet. Bedingt durch die hohe Anzahl an Bewerbungen ist es nicht möglich, Sie an fehlende oder abgelaufene Dokumente zu erinnern.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital. Schicken Sie bitte die Dokumente im Anhang als (möglichst eine) PDF-Datei.

Anmeldezeiträume

Siehe Anmeldezeiträume. Sobald Ihre vollständige Bewerbung eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 4-6 Wochen eine Bestätigung. Eingegangene Bewerbungen werden der Reihe nach bearbeitet wobei das Eingangsdatum keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung hat. 

Rechtliche Anforderungen 

Die Schulleitung ist an die JFKS Aufnahmerichtlinien gebunden. Die Aufnahmerechtlinien beinhalten u.a. auch Vorschriften in Bezug auf

  • Wohnort
  • Vorrangige Aufnahmen
  • Lotterien für freie Plätze nach Aufnahmen mit Priorität
  • Reservelisten
  • Zwillinge in der Lotterie

Lotterie

Es sind 95 freie Plätze in der Eingangsklasse vorhanden, die in 47/48 amerikanische Plätze und 48/47 deutsche Plätze getrennt werden, um in gleichen Anteilen aufzunehmen. Bewerbungen, die vorrangig aufgenommen werden, werden den Kontingenten nach Erstsprache und Nationalität zugeordnet. Nach Aufnahme der Bewerber mit Priorität werden die restlichen freien Plätze verlost.

Wir können leider nicht voraussagen, welche Chancen Ihr Kind hat, an der JFKS aufgenommen zu werden, da dies von der Anzahl der Bewerbungen in den jeweiligen Lotterien abhängt und diese Zahlen sich jedes Jahr ändern.

Nach der Lotterie werden Sie zeitnah über die Ergebnisse per E-Mail unterrichtet. 

Probejahr

Das erste Jahr an der Grundschule der JFKS ist ein Probejahr.

Auch wenn Ihr Kind in die Eingangsklasse der JFKS aufgenommen wurde, müssen Sie sich in Ihrer Einzugsschule für die 1. Klasse anmelden, damit Ihr Kind einen Schulplatz hat, sollte er/sie das Probejahr nicht bestehen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldezeiträume für die deutschen Schulen von den Bewerbungsfristen der JFKS abweichen. Sollten Sie Fragen über andere Schulen oder Ihre Einzugsschule haben, wenden Sie sich bitte an das Schulamt in Ihrem Wohnbezirk.

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